Aktuelles
Die Projektleitung von Bon Lieu hat entschieden, die Gutschein-Einlösung bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Das heisst, sämtliche Gutscheine, die per 31. Dezember 2022 datiert sind können bis zum 31. Januar 2023 in den Partner-Restaurants eingelöst werden.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Projekts Bon Lieu hat Bon Lieu Schweiz AG Anpassungen vorgenommen. Es wurde ein neues Gutschein-Konzept erstellt, welches anfangs 2022 eingeführt wurde. Folgende Änderungen sind damit verbunden:
- Kein Prozent-Gutschein mehr, sondern einen Wertebon für die Essens-Konsumation:
- Für Erwachsene beträgt der Wert CHF 45.00.
- für Kinder unter 12 Jahren beträgt der Wert CHF 20.00.
- Die Wertebons decken ausschliesslich die Kosten der Speisen.
- Die Getränke müssen die Gutscheinbezüger selbst bezahlen.
- Die Wertebons sind fix im Ausgabejahr gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Pro bezugsberechtigte Person gibt es einen Wertebon jährlich.
- Neu können die Wertebons in der gesamten Schweiz in einem Partner-Restaurant von Bon Lieu eingelöst werden.
Gastronomie-Partner-Betriebe gesucht
Das Projekt Bon Lieu möchte sich, mitunter dank eines neuen Finanzierungspartners, regional ausweiten. Das Projekt Bon Lieu sucht daher interessierte Gastronomie-Betriebe.
Partner-Restaurants von Bon Lieu zeichnen sich durch besondere Kriterien aus: Die Restaurants werden nach marktwirtschaftlichen Standards geführt und haben abends geöffnet. Ihnen gemeinsam ist, dass sie alle Beschäftigung und/oder Ausbildung für Menschen mit einem besonderen Bedarf anbieten. Dies mit dem Ziel eines (Wieder-) Einstiegs in den ersten Arbeitsmarkt.
Hinweise auf mögliche Partner-Restaurants nimmt Frau Rosmarie Albisser, Tel: +41 41 419 23 08, ralbisser@caritas.ch oder Herr Michael Sahli, Tel: +41 77 445 50 01, projektleitung@bon-lieu.ch gerne entgegen.
Jahresberichte